Bundesjagdschutzgesetz

Ein Mensch, der die Natur nicht liebt, ist mir eine Enttäuschung, fast misstraue ich ihm! Otto von Bismarck

Wir fordern: Das Bundesjagdschutzgesetz muss geändert werden!

Tiere gehören zur Natur! Deshalb ist unserer Meinung nach die Jagd kein Spass und kein Hobby.
Wir fordern, zusammen mit unserem Dachverband, dem Deutschen Tierschutzbund, folgende Sofortmaßnahmen:


Das Verbot der Jagd als Freizeitvergnügen
Das Verbot der Jagd in Nationalparks und Naturschutzgebieten
Das Verbot der Jagd auf bedrohte Tierarten
Das Verbot, Nutzwild in Gefangenschaft zu züchten und auszusetzen
Das Verbot der Fallenjagd
Das Verbot der Jagd auf Beutegreifer
Das Verbot des Abschusses von Haustieren
Das Verbot der Treibjagd
Das Verbot der Lockvogeljagd
Das Verbot der Beize
Das Verbot der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren

Das Bundesjagdgesetz muss dringend an die Erfordernisse des Tier- und Naturschutzes angepasst werden. Es kann nicht angehen, dass 0,5% der Bevölkerung das Recht im Umgang mit dem Gemeingut Natur eingeräumt werden, die auf Kosten der Tiere und der Allgemeinheit gehen.

Jäger geben sich gern den Anschein, sie opferten seit Jahrhunderten Freizeit und Geld, um sich zum Wohle der Allgemeinheit dem Schutz der Tiere in Wald und Flur zu widmen.
Noch immer wird in vielen Naturschutzgebieten gejagt! Gerade hier sollte die Natur die Chance zur Selbstregulierung haben! Eingriffe sollten nur nach wissenschaftlichen Gutachten im Interesse von Tieren und Natur erfolgen!

DieTrophäenjagd spielt in Deutschland nach Aussage des Jagdschutzverbandes keine Rolle mehr. Dafür reisen alljährlich Tausende bundesdeutscher Jäger ins Ausland, um dort eine Jagdtrophäe zu erbeuten. Reiseveranstalter werben mit der Abschussgarantie für Eisbär, Puma, Löwe, Wolf, Fuchs, Leopard, Elefant, Krokodil und Nashorn.

In der Vergangenheit wurden von den Jägern Wildbestände künstlich aufrechterhalten, um ausreichend mit Wild versorgt zu sein!
Wenn jetzt Wildbestände reduziert werden müssen, damit sie sich ihrem Lebensraum anpassen können, so sollte man die dafür notwendigen Maßnahmen nicht denen überlassen, die ein Eigeninteresse daran haben, Tiere zu erlegen

Die Diskussion darum, bestandsgefährdete Tierarten wie Auerwild, Birkwild, Steinwild, Schneehase, Dachs oder Iltis, die bundesweit in der Roten Liste aufgeführt sind, aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen und sie dem Naturschutzrecht zuzuordnen, hat gezeigt, wie schwer es den Jagdausübungsberechtigten fällt, das ökologisch Notwendige zu tun und zum Wohl der Allgemeinheit auf persönliche Privilegien zu verzichten.

Die Jagdpraxis widerspricht dem Tier- und Naturschutz!

Einige Beispiele der "waidgerechten" Jagd" lassen sich nicht mit dem Tier- und Naturschutz vereinbaren!
Die Treibjagd ist eine Gesellschaftsjagd auf "Niederwild", insbesondere auf Hasen und Fasanen, bei der Treiber, mit oder ohne Hund, das Wild aufscheuchen. Der damit verbundene Lärm und die Beunruhigung beeinträchtigen nicht nur das unmittelbar bejagte Wild, sondern versetzen sämtliche Tiere im Revier in erhebliche Aufregung, Angst und Stress.
Ein hoher Prozentsatz der aufgescheuchten, sich in panischer Flucht befindenden Tiere wird nicht, wie zu fordern wäre, kurz und schmerzlos getötet, sondern nur angeschossen. Für diese bedauernswerten Jagdopfer bedeutet das unter Umständen ein langes Siechtum und ein erbärmliches Ende.
Tiere flüchten in ihrer Angst in wilder Flucht auf naheliegende Strassen, werden an- und überfahren und können auch Menschenleben in Gefahr bringen sowie hohen Sachschaden an Fahrzeugen verursachen.

Zur "Waidgerechten" Ausübung der Jagd gehört nach Ansicht der Jäger auch das Aufstellen von Fallen zu Dezimierung von "Raubwild" und "Raubzeug". Als "Fehlfänge" geraten jedoch immer wieder gefährdete Tierarten und Haustiere, im besonderen Katzen, in die aufgestellten Fallen. Für spielende Kinder und Spaziergänger sind sie ebenfalls eine große Gefahr.
Aus ökologischer Sicht ist die Dezimierung von Beutegreifern vollkommen unsinnig, und der menschlichen Ernährung dienen die erbeuteten Tiere ebenfalls nicht.
Die Fallenjagd muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, weil für die Tötung der in dieser Form bejagten Tiere der im Tierschutzgesetz geforderte "vernünftige Grund" fehlt.

Man muss sich auch politisch Gedanken machen, ob das Bundesjagdgesetz (BJG § 2) nicht antiquiert ist. Noch heute teilt der Jäger die Tierwelt in "Wild", "Raubwild", "Raubzeug" ein.


Wild sind jagdbare, essbare Arten wie Hase, Reh, Wildschwein und Fasan. Sie werden gehegt.
Zum Raubwild gehören Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Dachs, Otter, Iltis, Wiesel, Wildkatze, Luchs und die Greifvögel.
Raubzeug sind Rabenkrähen, Elster, Eichelhäher oder auch "wildernde" Hunde und Katzen. Diese "Beutegreifer" sind nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt.

Raubzeug und Raubwild behandelt der Jäger wie "Nahrungskonkurrenten". Sie müssen "kurzgehalten" und "bekämpft" werden.
Die Einteilung in "nützliche" und "schädliche" Tierarten hat Tradition, lässt sich aber ökologisch mit nichts begründen.
Jäger stellen sich gerne als "Heger" in ein positives Image! Sie setzen Hege gleich mit Naturschutz! Doch der Jäger setzt sich lediglich dafür ein, große Bestände jagdbare Tierarten zu erhalten . Im Jagdgesetz ist nur von "Wild", das heißt "jagdbaren Arten" die Rede.

Naturschutz dagegen bedeutet die natürlichen Lebensgemeinschaften in ihrer ganzen Vielfalt zu erhalten. Das Gleichgewicht zwischen "Räubern", sprich Beutegreifern und ihrer "Beute" pendelt sich beispielsweise von selbst ein. Es muss nicht vom Menschen künstlich eingestellt und schon gar nicht zugunsten der einen oder anderen Art verschoben werden.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, Beutegreifer abzuschießen, denn ihr Bestand wird ohnehin durch die vorhandene Nahrungsmenge beschränkt.

Der Abschuss freilaufender Hunde und Katzen wird mit der angeblichen Gefährdung des "Wildes" gerechtfertigt. Die Landesjagdgesetz räumen den Jägern das Recht ein, Katzen abzuschießen, sobald sie in einer bestimmten Entfernung außerhalb geschlossener Ortschaften angetroffen werden. Hunde kann dieses Schicksal treffen, sobald sie sich außerhalb des direkten Einwirkungsbereichs ihres Besitzers befinden. Die Nachweispflicht, dass das – inzwischen erschossene – Tier nicht gewildert und auch keine Anzeichen für dieses Verhalten gezeigt hat, obliegt seinem menschlichen Begleiter und nicht dem Jäger.

So werden jährlich zehntausende Haustiere, im besondern Katzen, erschossen oder mit Fallen getötet oder schwer verletzt. Verzweifelte Tierbesitzer suchen ihr geliebtes Tier und bleiben fast immer mit der quälenden Ungewissheit allein, was mit dem Tier geschehen ist. Abschüsse von Katzen sind nicht meldepflichtig. Der Täter Jäger und das Opfer Tier sind bei dem Abschuss alleine. Wer soll beweisen, ob eine "Berechtigung" nach dem BJG vorgelegen hat? Inzwischen gibt es einen Verein zum Schutze jagdgefährdeter Haustiere!

Jagdbares Wild wird im Revier ausgesetzt!! Abertausende von Zuchtfasanen und Enten werden alljährlich von deutschen Jägern in der freien Natur ausgesetzt – mit dem Argument, dies diene der "Bestandsauffrischung"!!

Der "deutsche Jagdfasan" hat seinen Ursprung jedoch in Asien. Eine derartige Faunenverfälschung, die vorsätzliche Eingliederung einer ursprünglich in Deutschland nicht heimischen Art in das bestehende Ökosystem, wäre heute nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten- wenn sie nicht im Rahmen der Jagdausübung geschähe!!

Zuchtfasane für die Fasanenjagd haben während der Aufzucht keine Möglichkeit, die zum Überleben notwendigen Verhaltensweisen, etwa Fluchtverhalten oder das Verhalten bei schlechter Witterung, zu lernen. In § 19 (1) Nr. 18 wird festgelegt, dass eingefangenes oder aufgezogenes "Wild" nicht später als vier Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses "Wild" auszusetzen! Mehr als die Hälfte der ausgesetzten Tiere wird schon bei der ersten Jagd erschossen. Die Frage, was mit einem "Wildtier" geschieht, was unter menschlicher Obhut aufgewachsen ist, welches keine Überlebenserfahrung erlernen konnte, geschieht, wenn es auf sich selbst gestellt ist, kann sich jeder selbst beantworten! Doch die nächsten Jagdopfer für die nächste Saison werden schon bebrütet!

Die Jagd auf ausgesetzte Tiere ist ein deutliches Beispiel dafür, dass es dem Jäger anscheinend nur darauf ankommt, mit welchen Mitteln auch immer, seine Jagdstrecke zu vergrößern. Wo ist hier ein Tierschutzgedanke oder eine Hegemaßnahme zu erkennen?

Der Jäger ein "Ersatzraubtier"?
Auf der einen Seite sind Beutegreifer die Tiere, die ausgemerzt und gekürzt werden müssen. Sie sind die schärfsten Konkurrenten des Jägers! Sie werden gnadenlos bekämpft! Auf der anderen Seite argumentieren die Jäger damit, dass sie in unserer ausgeräumten Kulturlandschaft, in der die Beutegreifer fehlen, selbst die Funktion des Regulators übernehmen müssten, um die Bestände gesund zu halten und Wildschäden zu verhindern. Abgesehen davon, dass es die Jäger waren, die Wolf und Luchs ausgerottet haben, sind sie gar nicht dazu in der Lage, diese Funktion im Naturhaushalt zu übernehmen. Unter natürlichen Bedingungen wäre vielleicht gerade das Tier der Auslese zum Opfer gefallen, das der Jäger schont. Andererseits ist es auch durchaus möglich, dass ein Tier mit verwachsenem Gehörn, das der Jäger für "minderwertig" hält und abschießt, andere Qualitäten hat, durch die es für ein Überleben in freier Natur besonders geeignet wäre und diese Fähigkeiten genetisch weitervererben könnte. Die Bejagung der Wildbestände beeinflusst die Zusammensetzung der Population! Allein der Abschuss eines erkennbar kranken und leidenden Tieres lässt sich sinnvoll begründen! Dafür sollten Forstbeamte verantwortlich sein und keine Freizeitjäger!

Das Bundesjagdgesetz muss geändert werden! Nur so werden die Belange des Tier- und Naturschutzes endlich angemessen berücksichtigt! Es ist wichtig, dass viele Tierfreundinnen und Tierfreunde die Forderung des Tierschutzes unterstützen! In den Gremien der Gemeinde-, Kreis-, Bundes- und EU Ebene sind viele Jägervertreten!

Tierschutz ist Menschensache, denn das Tier kann sich nicht wehren! Franz von Assisi.
Folgende Worte entstammen aus seinem Mund:

GOTT DU VOLL LIEBE UND GÜTE,
DER DU DIE WELT
SO SCHÖN GEMACHT HAST,
UND ALLE KREATUR,
DIE GEHT UND FLEUCHT,
ANGEWIESEN HAT,
DASS SIE DEINEN RUHM VERKÜNDE,
ICH DANKE DIR BIS AN MEIN ENDE,
DASS DU MICH UNTER SIE GESTELLT HAST.

Der Text wurde auszugsweise übernommen aus "Tierschutz", herausgegeben des Deutschen Tierschutzbundes in Bonn, Verfasser Heinz Kourim.


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