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Petition der Tierärzteschaft

Auch die Deutsche Tierärzteschaft wird aktiv. Mit folgender Petition wenden sich Tierärzte an das Bundeskanzerlamt:

Petition der Deutschen Tierärzteschaft an die Bundesregierung Deutschland
zum Thema gefährliche Hunde/Kampfhunde

Im Allgemeinen: gefährliche Hunde
Im Speziellen: sog. Kampfhunden (Am. Staff. Pitbull, Bullterier)

Wir sind für ein Zucht- und Einfuhrverbot der o. g. Rassen.

Wir sind für die Euthanasie AUFFÄLLIG gewordener Hunden (nicht nur) der o. g. Rassen (d. h. dreimalige Beissereien, sowie deutlich atypisches Sozialverhalten), für deren Vermittlung daher keine Verantwortung unsererseits übernommen werden kann, z. B. auch in Tierheimen.

Wir sind jedoch vehement GEGEN die Euthanasie der o. g. Hunderassen, wenn sie nachweislich nicht auffällig geworden sind, beim Ordnungsamt gemeldet und haftpflichtversichert sind, die Besitzer ihren Hund verantwortungsbewußt halten (ggfs. Sachkenntnis, Hundeführerschein) und weder dem "Milieu" noch einer sozial schwachen Schicht Jugendlicher angehört oder sonst als sozial nicht gefestigt (vorbestraft, suchtkrank etc.) bekannt ist (siehe auch § 3, Zuverlässigkeit der Hamburger Hundeverordnung).

Wir geben zu Bedenken, dass eine Ausrottung einer Hunderasse NICHT den erwünschten Zweck erfüllen wird, denn kriminelle Naturen werden immer wieder eine alte/neue Hunderasse für ihren Zweck finden (z. B. Rottweiler, Deutscher Schäferhund, Riesenschnauzer), so dass es wichtig ist, gut geführte und sozialisierte Hunde dieser Rassen als Positivbeispiel guter Hundehaltung zu unterstützen.

Beissereien und auch totgebissene Kinder gab es immer, so wie es unter Menschen auch immer wieder Kriminelle geben wird (ebenso wie es immer wieder Verkehrstote geben wird, solange es Autos gibt). Dies gibt weder Ihnen noch uns die Berechtigung, alle Hunde einer Rasse auszurotten, schon gar nicht nachweislich friedfertige Tiere der o. g. Rassen durch ungerechtfertigte Euthanasie den Familienverbänden zu entreißen.

Führungszeugnis, Halterüberprüfung, ggfs. Kastration sowie Leinen-/Maulkorbzwang und Begleithundeprüfung sind ausreichende Maßnahmen - auch für andere große Hunderassen-, deren Durchführung jedoch kontrolliert werden muss (ggfs. stichprobenhaft). Dies geschieht am besten durch das Mitführen eines Hundepasses mit Foto des Hundes und Nr. der elektronischen Registrierung (sog. Chip), der vom Ordnungsamt nach Erfüllen der Kriterien ausgegeben wird.

GEFAHR: bei einer jetzt durch die Medien erzeugten Stimmungsmache gegen die o. g. Hunderassen und deren evtl. überstürzter Euthanasie verschiebt man das Problem nur auf eine andere Hunderasse, so dass man in Zukunft alle paar Jahre eine andere Rasse ausrotten müsste ohne das Problem wirklich beseitigt zu haben.

Daher bitten wir um schnellste Beachtung unseres Schreibens und Einbindung in die Gesetzesbildung.

Die Deutsche Tierärzteschaft
1. Juli 2000


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Ilse Toth