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Schächten

Alle Texte geschrieben und genehmigt von Frau Toth. Herzlichen Dank!

Schächten - eine Handlung zum Ächten!

Als langjährige, bis zum September 2002 tätige Vorsitzende des TSV Giessen und Umg. e.V. , hat mich die Problematik mit all der Grausamkeit des Schächtvorganges an unbetäubten Tieren die vielen Jahre beschäftigt und begleitet. Mein nachfolgendes Statement stellt meine persönliche Meinung dar, spiegelt meine Gedanken wieder. Ich möchte die Leser und Leserinnen meiner Zeilen bitten, den Kampf nicht aufzugeben, dafür zu kämpfen, dass das betäubungslose Schächten in Deutschland, wie bereits in anderen Europäischen Ländern auch, ausnahmslos verboten wird. Ich danke der Giessener Allgemeinen Zeitung für die Überlassung einiger Daten.

Hilflos müssen Tierschützer bisher zulassen, dass kein Gesetz die Tiere schützen kann, vor dem Ritual des Schächtens gerettet zu werden. Da Wissen um das Elend der Tiere, die mitten unter uns in Deutschland ihr Leben in einem grausamen Ritual- und zwar unbetäubt- beenden müssen, quält mich und viele mitfühlenden Bürgerinnen und Bürger! Darunter auch Richter, Professoren, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen und Rechtsanwälte, die Seite an Seite mit namhaften Tierschutzorganisationen kämpfen, dass den Muslimen in Deutschland keine Sondergenehmigungen zum betäubungslosen Schächten erteilt wird.

Die Halal-Schlachtung ist nach muslimischem Ritus folgendermaßen durchzuführen:

Beim Schächten muss der Schnitt mit einem Zug Halsschlagader und Luftröhre durchtrennen. Der Schnitt muss mit einem sehr scharfen Messer erfolgen, dass keine Scharten aufweist. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Trennung der Halsschlagader und der Luftröhre noch am Leben sein und darf nicht durch andere Maßnahmen bereits getötet worden sein. Beim Schächten soll die Gebetsrichtung nach Mekka eingenommen und ein Gebet über dem Tier gesprochen werden, in dem der Name Gottes, des Barmherzigen gerufen wird. Vor dem Schächten soll das Tier nicht zusehen, wie ein anderes geschlachtet wird. Es soll vorher getränkt, gefüttert und beruhigt werden.
Wie der Zentralrat der Muslime beteuert, verlangt der Islam eine möglichst schonende Tötung der Tiere.

Doch alle Appelle, die Tiere vor dem Schächtschnitt mit einer Elektrozange zu betäuben, wurden nicht erhört. Warum lässt man, wenn man hiermit den Tieren Schmerzen, Angst und Leiden ersparen kann, die Elektrokurzzeitbetäubung nicht zu? Wie soll ein Tier beruhigt werden, wenn es gefesselt und hilflos bei lebendigem Leib verblutet?
Das Herz schlägt nach dieser Art der Elektrobetäubung weiter, das Tier lebt also und es liegt kein Verstoß gegen die religiösen Gebote vor. Ein betäubtes Tier blutet genauso aus, wie ein unbetäubtes.
Es wird von uns Bürgerinnen und Bürgern erwartet und verlangt, wir sollen alles tun, um ein friedliches Miteinander aller Kulturen und Völker zu fördern und zu ermöglichen. Ja, eine friedliche, mulikulturelle Gesellschaft ist in der Tat eine Bereicherung in jedem Land.

Aber- gehört es nicht auch zur Integration, ein Zeichen für ein harmonisches Leben miteinander zu setzen, dass verschiedene Kulturen und Religionen in der Bundesrepublik dazu beitragen, für uns quälende und belastende Rituale nicht durchzuführen? Der Verzicht auf das betäubungslose Schächten würde dazu beitragen!
Die Welt ändert sich täglich! Also muss man darüber nachdenken, ob die seit vielen tausend Jahren vorgeschriebenen und praktizierten islamischen und jüdischen Gesetze, die das rituelle Schächten von Tieren vorschreibt, überdacht werden muss. Zumal dann, wenn man im Ausland lebt und hier eine Heimat finden will!
Einem Tier, welches die gleichen Ängste, Schmerzen und Qualen fühlt wie wir Menschen auch, bei vollem Bewusstsein die Kehle durchzuschneiden, kann von uns nicht als "Sitte und Brauch" und "Religionsfreiheit" mitten unter uns hingenommen werden!

Nach jüdischen und muslimischen Gesetzen, die sich auch im Alten Testament in der Bibel finden, wird davon ausgegangen, dass im Blut der Lebewesen ihre Seelen wohnen. Um mit der Seele des getöteten Tieren nicht in Konflikt zu kommen, soll das Schlachtopfer bis auf den letzten Blutstropfen unbetäubt ausbluten!
Muslime die dieses "reine" Fleisch als "halal" und die Juden als "kosher " bezeichnen, ernähren sich, wenn sie streng gläubig sind, nur von Fleisch unbetäubt geschächteter Tiere.
Für uns stellt sich die Situation anders dar. Für uns steht fest, dass Tiere, die , aus welchen Motiven auch immer, ohne Betäubung bei vollem Bewusstsein langsam verbluten, einen elenden und qualvollen Tod erleiden. Und von einem schnellen Tod kann, gerade bei Rindern, nicht die Rede sein! Schon die Vorbereitungen sind für die Tiere mit Angst verbunden!
Die Freiheit der Religionsausübung und das Tierschutzgesetz haben Verfassungsrang. Warum sind die Tiere wieder einmal die Verlierer, wenn auch "nur" für Ausnahmeregelungen? Es ist ein bedrohliches Signal gegen den Tierschutz!
Für ein friedliches Miteinander der Menschen aus allen Teilen unserer Welt in der Bundesrepublik muss ein Weg gefunden werden, das betäubungslose Schächten in Deutschland ohne Ausnahme zu erreichen!

Was in der Schweiz, Liechtenstein, Schweden und Norwegen gelang, muss auch in Deutschland möglich sein!

Das betäubungslose Schächten ist nachweislich nach dem Koran nicht Vorschrift für das koschere Fleisch!
Wenn es darum geht, Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen, darf es aus meiner Sicht keine Rolle spielen, welcher Nationalität, Berufsgruppe oder Religion diejenigen angehören, die Tiere töten. Dies muss einen hohen Stellenwert und noch mehr Berücksichtigung im Grundgesetzt finden. Es muss ein Ende haben, dass die Freiheit der Forschung, Freiheit der Kunst oder auch die freie Berufsausübung wie die Religionsfreiheit auch jetzt noch, nachdem das Tierschutzgesetz Verfassungsrang hat, mehr Gewicht hat, wie der quälerische Umgang mit Tieren.

Das Schächten ist ein großes Problemfeld!! Aber Probleme müssen gelöst werden und können es, wenn wirklich der Wille dazu besteht!
Es muss endlich sichergestellt werden, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden, die auch mit Todesangst verbunden sind, zugefügt werden.
Ist es wirklich noch zeitgemäß, dass eine Religionsgemeinschaft das betäubungslose Schächten zwingend vorschreibt?
Es liegt mir fern, Menschen zu diskriminieren, weil ich persönlich niemals gutheißen kann, dass Tiere gequält werden, weil eine Religion dies vorschreibt. Ich bin für eine europäische Kultur, die für uns alle eine Bereicherung darstellen kann! Dabei denke ich aber auf keinen Fall an einen quälerischen Umgang mit Tieren!
Nehmen wir dies kritiklos hin, wie reagieren wir dann auf andere Forderungen, barbarische Bräuche und Sitten, wie etwa die Bescheidung von Mädchen und Frauen, Vielweiberei oder Züchtigung von Frauen?
Für mich ist Menschlichkeit Kultur! Die Vermeidung von Quälereien anderer Lebewesen! In Frieden miteinander leben heißt, friedlich miteinander umgehen, niemanden vermeidbares Leid zufügen! Da können unsere Mitgeschöpfe nicht ausgeschlossen werden!
Schächten quält nicht nur die Tiere, sondern fügt auch den Menschen Qualen zu, die sich mit diesem Thema und dem Elend der Tiere beschäftigen.
Tiere sind schwach und hilflos, wir dürfen nicht hinnehmen, dass sie gegenüber der Religionsfreiheit "auf der Strecke"! bleiben!
Die Einführung des Tierschutzgesetzes ins Grundgesetz darf nicht nur ein Stück Papier sein. Das hätte wieder einmal verheerende Folgen für die Tiere!

Aktuelle Nachrichten:

Ein türkischer Metzger aus Aßlar (Hessen) beantragt eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen nach religiösem Ritus.
Das Verwaltungsgericht Giessen gibt dem Antrag teilweise statt. (AZ. 10E141/02)

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Vorschrift des Tierschutzgesetzes, wonach ein Tier nur nach vorausgegangener Betäubung geschlachtet werden darf. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn dies erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.
Der Kläger betreibt seit 1988 eine Metzgerei, die Kunden sind moslemischen Glaubens, sie verlangen dieses von geschächteten Rindern und Schafen.
Die Ausnahmegenehmigung lief 1994 ab und wurde nicht mehr verlängert.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die moslemische Religion ein zwingendes, allgemein gültiges Gebot des Schächtens von Tieren nicht kenne.
Ein Gerichtsverfahren des Klägers beim VG Giessen war erfolglos.
Nach dem die Behörde 1997 abermals die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung abgelehnt hatte, erhob der Metzger wiederum Klage, die erneut sowohl vor dem VG als auch dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos blieb. Das daraufhin vom dem Kläger angerufene Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob die vorangegangenen Entscheidungen mit Urteil vom 15.1.2002 auf (AZ.1BvR1783/99) und verwies die Angelegenheit an das VG Giessen zurück.
Nun stellte das VG, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes fest, dass der Kläger einen Anspruch hat auf die Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Rindern und Schafen.
Vor einer endgültigen Entscheidung müsse allerdings zunächst seitens des Beklagten der konkrete Bedarf ermittelt werden.

Im Klartext:

Die Behörde hat anhand detaillierter Angaben des Klägers eine Prognose darüber anzustellen, welche Anzahl von Tieren voraussichtlich im Genehmigungszeitraum ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden müssten, um den Bedarf derjenigen Kunden des Klägers zu befrieden, die der besonderen Religionsgemeinschaft angehören.
Hier stellen sich die Fragen, wie denn eine Behörde überprüfen kann, wie viele Kunden der Metzger hat und wie viel Bedarf an Fleischverzehr diese haben.
Wenn die technischen und hygienischen Anforderungen an den Betrieb nicht ausreichen, die Fleischmenge zu liefern, was geschieht dann?
Sind die Befürchtungen der Tierschützer berechtigt, dass weiterhin von Muslimen Schafe gekauft werden, die auf der "grünen Wiese" oder einem Hinterhof mit stumpfen Messern zu Tode kommen?
Wer beantwortet die Frage oder hat sie jemals gestellt: wie viele Metzger in der Bundesrepublik befriedigen die Wünsche wie vieler Menschen nach Fleisch geschächteter, unbetäubter Tiere und ist dies überhaupt möglich?



Das Land Hessen akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichtes Giessen nicht

Berufung gegen Urteil zum Schächten

Das Regierungspräsidium in Giessen kündigt eine Berufung gegen das Urteil vom 16. Januar 20003 an.
Nun hoffen alle mitfühlenden Bürgerinnen und Bürger, die das Leid der Tiere nicht kritiklos hinnehmen wollen, das eine Entscheidung getroffen wird, dass Schafe und Rinder ohne Ausnahmeregelung nicht ohne Betäubung geschächtet werden dürfen.
Die Tiere, die das grausame Ritual ertragen müssen, leiden auch dann, wenn die Ausnahmegenehmigung "nur" für eine bestimmte Zeit und für eine bestimmte Anzahl von Tieren gestattet wird!



Kein einziges Tier soll geopfert werden!

Wir müssen dafür eintreten, dass moslemische Metzger in Deutschland keine Erlaubnis zum Schächten von Tieren erhalten!
Religions- und Berufsfreiheit ist keine Legimitation zum Quälen!
Wir müssen scharfe Kritik gegen solche Urteile üben!

Um ein friedliches Zusammenleben vieler Kulturen in Deutschland zu ermöglichen, müssen die Menschen, die bei uns leben wollen und sollen, auf quälerischen Umgang mit Tieren verzichten.
Unser aller Anliegen muss es sein, in einem vereinten Europa überall einen pfleglichen und humanen Umgang mit den Tieren zu erreichen.
Tierschutzorganisationen haben schon lange begonnen, die Menschen in Süd- wie auch in Osteuropa auf das Leid der Tiere aufmerksam zu machen und für den Schutz der Tiere zu werben.
Immer mehr gelingt dies, Tierschützer in ganz Europa haben sich zusammengefunden und treten gemeinsam für den Schutz der Tiere ein.
Umso fataler ist es, das ausgerechnet in Deutschland mit einem der besten Tierschutzgesetze der Welt, ein betäubungsloses Schächten von Rindern und Schafen legitim sein soll.

Bitte helfen Sie alle mit, das dies nicht geschieht! Sprechen Sie mit den Kommunalpolitikern in Ihrem Kreis, bitten Sie darum, dieses Thema in allen politischen Parteien zu behandeln.

Lassen Sie uns gemeinsam kämpfen, damit den Tieren nicht weiter so viel Unrecht geschieht!


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